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AVGS

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich ebenfalls an Menschen mit anerkanntem Schwerbehindertenstatus bzw. Menschen, bei denen eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit vorliegt.

Der Gutschein ist nach Erhalt durch den Arbeitsvermittler innerhalb der im Gutschein festgehaltenen Frist einzulösen.

Ziel:

Passgenaue Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Inhalte:

  •  individuelle Unterstützung, wöchentlicher persönlicher Beratungstermin
  •  wöchentlicher Bildungs- und Qualifizierungstermin (Gruppenunterricht)
  •  intensives Bewerbungscoaching 
  •  Aktivierung der Eigenbemühungen  
  •  allgemeine Akquise 
  •  Begleitung zu Vorstellungsterminen 
  •  Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung, wenn gewünscht mit Begleitung
  •  bei Bedarf mehrtägiges Bewerbungstraining oder kontinuierliche Schulung der Office-Pakete

Dauer:

Die individuelle Zuweisungsdauer beträgt 6 Monate.   

Die Teilnahme ist für Sie kostenlos, wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei uns vorlegen.

Wenn es gewünscht wird, können wir bei auftretenden Problemen während des Arbeitsverhältnisses begleiten und psychosoziale Betreuung leisten.

AVGS-Sinnesbehinderung

Zusätzlich zum regulären Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es nun auch einen Integrationsfachdienst-Gutschein.

Von diesem können Menschen mit einer Sinnesbehinderung profitieren.

Die praxisnahe Arbeit hat gezeigt, dass diese Zielgruppe einer besonderen Unterstützung bedarf.

Unser Schwerpunkt liegt hier beim Einzelcoaching. Dabei können wir sehr individuell auf die einzelnen Teilnehmer eingehen.

Die jeweilige vorliegende Art der Sinnesbehinderung findet umfassend Berücksichtigung. Durch das Einzelcoaching werden bestehende Vermittlungshemmnisse abgebaut und die Teilnehmer an den Arbeitsmarkt herangeführt. Die Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung ist dazu gut geeignet.

Auch potentielle Arbeitgeber beraten wir hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Sinnesbehinderungen konkret und umfassend über den Umgang und die nötige bzw. mögliche Ausstattung.

Unsere guten Kontakte zu unseren Kooperationspartnern nutzen wir, damit beispielsweise entsprechende technische Hilfsmittel beschafft werden können. Die Begleitung eines Gebärdendolmetschers bei Vorstellungsgesprächen kann ebenfalls realisiert werden.

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Online-Beratungsangebot für Menschen mit Hörschädigung und gehörlose Menschen

Icon: GehörlosDer Integrations­fach­dienst (IFD) Schwein­furt bietet ein Online­beratungs­angebot speziell für Menschen mit Hör­schädigung und gehörlose Menschen an.